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Erzieher*in – Vollzeit­form

Fachschule für Sozial­wesen

Fachrich­tung Sozial­päd­agogik

Unser Angebot an Sie

Sie wollen Erzieher:in werden und als  sozial­päd­ago­gi­sche Fachkraft arbeiten?

Dabei inter­es­sieren Sie sich insbe­son­dere für die Arbeit mit Kindern, Jugend­li­chen und jungen Erwach­senen?

Sie möchten in Kinder­ta­ges­stätten, Ganztags­schulen, Einrich­tungen der Kinder- und Jugend­hilfe oder in einer Einrich­tung für Menschen mit Beein­träch­ti­gung arbeiten?

Sie wollen die Ausbil­dung in der vollzeit­schu­li­schen Form absol­vieren?

Dabei wollen Sie ggf. auf Förde­rungen wie das Aufstiegs-Bafög oder einen Bildungs­gut­schein zurück­greifen?

Dann sind Sie bei der Vollzeit­form der Fachschule Sozial­wesen (Fachrich­tung Sozial­päd­agogik) genau richtig!

Unsere Schule liegt Mitten in der Mainzer Neustadt.

Seit vielen Jahren bilden wir mit einem engagierten Team angehende Erzieher:innen für Mainz und die Region aus.

Herr Gensheimer erklärt im Video die wichtigsten Fragen: 

Angestrebter Abschluss / Bildungs­ziel

Die Fachschule Sozial­wesen, Fachrich­tung Sozial­päd­agogik endet nach dreijäh­rigem Unter­richt in Teilzeit und nach dem Erwerb aller Modul­zer­ti­fi­kate mit dem Titel „Staat­lich anerkannte:r Erzieher:in“ (Bachelor Profes­sional Sozial­wesen).

Der Abschluss befähigt u.a. dazu, als Fachkraft in einer Kinder­ta­ges­stätte zu arbeiten, wie Sie der Fachkräf­te­ver­ein­ba­rung Rhein­land-Pfalz (Punkt 3.1) entnehmen können. Ebenso für den Bereich der Jugend­hilfe: Fachkräf­te­ver­ein­ba­rung Heime/Jugendhilfe RLP

Zudem schließt der Abschluss die Fachhoch­schul­reife für ein Studium in Rhein­land-Pfalz ein. An rhein­land-pfälzi­schen Univer­si­täten berech­tigt er durch die „unmit­tel­bare Hochschul­zu­gangs­brech­ti­gung“ zum Studium ohne Abitur in Rhein­land-Pfalz.

Aufnah­me­be­din­gungen

Die folgenden zwei Wege ermög­li­chen die Aufnahme in die Fachschule Sozial­wesen, Fachrich­tung Sozial­päd­agogik:

1.Weg: ein mittlerer Schul­ab­schluss („Realschul­ab­schluss“) und

a) eine abgeschlos­sene zweijäh­rige Berufs­aus­bil­dung (z.B. als Sozialassistent:in) oder

b) eine mindes­tens dreijäh­rige haupt­be­ruf­liche einschlä­gige Tätig­keit oder

c) das mindes­tens dreijäh­rige Führen eines Famili­en­haus­haltes mit mindes­tens einem minder­jäh­rigen Kind (Nachweis erfor­der­lich!)

2. Weg: die allge­meine Hochschul­reife („Abitur“) oder die Fachhoch­schul­reife („Fachab­itur“) in Verbin­dung mit einer mindes­tens viermo­na­tigen einschlä­gigen prakti­schen Tätig­keit.

Appli­ca­tion for foreig­ners: 

Please notice that Diplomas obtained abroad for comple­ting high school orsimilar educa­tional equiva­lent have to be evaluated and compared to a German educa­tional school certi­fi­cate (“Berufs­reife”, “mittlerer Schul­ab­schluss” and “Abitur”) by our autho­rity. If your certi­fi­cate or diploma fulfills the requi­re­ments, you will receiverecogni­tion certi­fi­cate neces­sary for profes­sional purposes (for example to begin vocational training). Further infor­ma­tion: Appli­ca­tion for foreig­ners (ADD Trier)

Auslän­di­sche Zeugnisse müssen durch die zustän­dige Behörde anerkannt sein. Infor­ma­tionen hierzu finden Sie hier: Anerken­nung auslän­di­scher Zeugnisse (ADD Trier)

Über weitere Möglich­keiten beraten wir Sie gerne. Schreiben Sie uns an bewerbung@bbs2-mainz.de

Anmel­dung

Wir nehmen Bewer­bungen bis zum 1. März entgegen, um diese für die Aufnahme im kommenden Schul­jahr berück­sich­tigen zu können.

Diese Unter­lagen benötigen wir von Ihnen:

  • Anmel­de­for­mular: Anmel­de­for­mular der Sophie-Scholl-Schule
  • Lebens­lauf
  • Kopien Ihrer höchsten schuli­schen Zeugnisse (z.B. „Realschul­ab­schluss“, „Fachab­itur“, „Abitur“)
  • Kopien Ihrer höchsten beruf­li­chen Abschlüsse (z.B. schuli­sches Abschluss­zeugnis der Berufs­schule und Prüfungs­zeugnis, Abschluss eines Studiums)
  • Kopie der Geburts­ur­kunde Ihres Kindes bzw. Kopie einer Melde­be­schein­gung (bei Zugang über den Weg 1 c)
  • Nachweis über ein FSJ o.ä. (bei Zugang über den Weg 2)

    Wenn Sie Ihre notwen­digen Abschlüsse erst in diesem Schul­jahr erwerben, senden Sie uns bitte die aktuellen Halbjah­res­zeug­nisse zu und reichen sie spätes­tens am 1. Schultag die Abschluss­zeug­nisse nach. Dies gilt auch für Prakti­kums­nach­weise.

    Bei auslän­di­schen Bildungs­ab­schlüssen:

    • Nachweis von deutschen Sprach­kennt­nissen auf dem Niveau B2 (Zerti­fikat)
    • Anerken­nung Ihrer auslän­di­schen Zeugnisse durch die Schul­auf­sichts­be­hörde bzw. eine Behörde der anderen Bundes­länder. Infor­ma­tionen hierzu finden Sie hier: Anerken­nung auslän­di­scher Zeugnisse (ADD Trier)

    Infor­ma­tionen zum Unter­richt

    Schul­tage und Unter­richts­zeiten

    Der Bildungs­gang der Fachschule Sozial­wesen, Fachrich­tung Sozial­päd­agogik dauert drei Jahre.

    Der Unter­richt findet von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:10–15:35 Uhr statt. Die Klassen werden in unserem Gebäude Goethe­schule unter­richtet. In den rhein­land-pfälzi­schen Schul­fe­rien findet kein Unter­richt statt.

    Unter­richts­or­ga­ni­sa­tion

    In der Ausbil­dung als Erzieher:in ist der Unter­richt in größeren Lernmo­dulen organi­siert, in denen theore­ti­sche und prakti­sche Lernin­halte mitein­ander verknüpft werden. Die 14 Lernmo­dule heißen: 

    • Lernmodul 1: Eine profes­sio­nelle Haltung in der Berufs­aus­bil­dung entwi­ckeln (1. Jahr)
    • Lernmodul 2: Kommu­ni­ka­tion, lern- und arbeits­tech­niken (1. Jahr)
    • Lernmodul 3: Berufs­be­zo­gene Kommu­ni­ka­tion in einer Fremd­sprache (1. Jahr)
    • Lernmodul 4: Erzie­hungs- und Bildungs­auf­trag im gesell­schafts­po­li­ti­schen Kontext umsetzen (2. Jahr)
    • Lernmodul 5: Entwick­lungs­pro­zesse beobachten, reflek­tieren und dokumen­tieren (1. Jahr)
    • Lernmodul 6: Ganzheit­liche Entwick­lung in den Berei­chen Gesund­heit und Bewegung fördern und lebens­prak­ti­sche Tätig­keiten anleiten (1. Jahr)
    • Lernmodul 7: Bildungs­pro­zesse anregen und unter­stützen (2. Jahr)
    • Lernmodul 8: Persön­lich­keits­ent­wick­lung durch ästhe­ti­sche Erzie­hung, kreatives Gestalten, Musik und Rhythmik fördern (2. Jahr)
    • Lernmodul 9: Prozesse religiöser Bildung und Erzie­hung gestalten (1. Jahr)
    • Lernmodul 10: Erzie­hungs- und Bildungs­pro­zesse in Kindertagesstätten gestalten (1. Jahr)
    • Lernmodul 11: Erzie­hungs- und Bildungs­pro­zesse in der Kinder- und Jugend­ar­beit und in den Hilfen zur Erzie­hung gestalten (2. Jahr)
    • Lernmodul 12: Erzie­hungs- und Bildungs­pro­zesse mit beein­träch­tigten Kindern, Jugend­li­chen und Erwach­senen gestalten (2. Jahr)
    • Lernmodul 13: Abschluss­pro­jekt (3. Jahr)
    • Lernmodul 15: Zusatz­qua­li­fi­zie­rendes Lernmodul (2. Jahr)

    Praktika und Berufs­prak­tikum

    Paten­schaften

    Bereits seit 2004/05 arbeitet unsere Schule nach dem Konzept der „Patenschfts­ein­rich­tungen“.

    Jede Schülerin wählt in der Planungs­phase – mit Unter­stüt­zung der Fachschule – eine sozial­päd­ago­gi­sche Einrich­tung in Mainz oder der Umgebung als Paten­schafts­ein­rich­tung aus.

    Nach Abschluss dieser Planungs­phase geben inter­es­sierte Einrich­tungen (z.B. Kinder­ta­ges­stätten) den Schüler:innen die Möglich­keit, Inhalte aus dem Unter­richt zu vertiefen, zu überprüfen und umzusetzen und sie während der zweijäh­rigen Schul­aus­bil­dung praxisnah und konti­nu­ier­lich zu begleiten.
    In der prakti­schen Umset­zung erhalten die Schüler:innen Arbeits­auf­träge oder Hausauf­gaben für die Paten­ein­rich­tung, mit deren Hilfe eine Ausein­an­der­set­zung mit und die Vertie­fung von Unter­richts­in­halten statt­finden kann – sei es über Beobach­tungen, Inter­views oder Gespräche mit Erzieher:innen, Kindern, Eltern oder die Umset­zung prakti­scher Planungen.

    Bereits vor Beginn der Ausbil­dung infor­mieren wir in einem ersten Schreiben ausführ­lich über unser Konzept.

    Block­prak­tika

    Inner­halb der fachprak­ti­schen Ausbil­dung sind Praktika mit einer Gesamt­dauer von mindes­tens 240 Stunden, z.B. in Beratungs­stellen zur Früherken­nung von Behin­de­rungen, Tages­stätten für behin­derte Menschen, psych­ia­tri­schen Einrich­tungen, integra­tiven Kinder­ta­ges­stätten, betreuten Wohnge­mein­schaften, Berufs­bil­dungs­werken, Werkstätten für behin­derte Menschen, Alten- und Alten­pfle­ge­heimen oder Rehabi­li­ta­ti­ons­kli­niken und ‑heimen zu absol­vieren. Ziel der Praktika ist das Kennen­lernen weiterer Tätig­keits­felder und Betreu­ungs­formen. Die Ausbil­dung kann auch im Ausbil­dungs­ver­bund erfolgen. Die Auswahl der Prakti­kums­stelle erfolgt durch die Ausbil­dungs­ein­rich­tung im Benehmen mit der Schülerin oder dem Schüler und der Fachschule. (vgl. §15 Abs.2 FSVO) 

    Bei der Planung und Beratung der Pratika berät unser Team Sie gerne.

    Im Rahmen von Erasmus+ ist auch ein Praktikum im europäi­schen Ausland möglich.

    Berufs­prak­tikum

    Im dritten Jahr der Ausbil­dung in der Vollzeit­form findet das Berufs­prak­tikum statt.

    Hierzu infor­mieren wir alle Schüler:innen ausführ­lich und begleiten sie dabei, eine passende Ausbil­dungs­stelle zu finden.

    Weitere Infor­ma­tionen

    Sie finden hier den Service­be­reich Ausbil­dung Erzieher:in Vollzeit­form 

    Dort haben wir eine Übersicht mit häufigen Fragen und Antworten (FAQs) für Sie zusam­men­ge­stellt, die auch folgende Themen beinhaltet:

    • Ablauf des Bewer­bungs­ver­fah­rens
    • Kosten 
    • Finan­zi­elle Förde­rung (Bafög)
    • Fahrkarten
    • Schul­bü­cher

      Bei Fragen schreiben Sie gerne eine E‑Mail an bewerbung@bbs2-mainz.de

      Weitere Schul­formen

      Berufs­vor­be­rei­tungs­jahr

      BVJi

      Höhere Berufs­fach­schule

      Sozial­as­sis­tenz (mit Fachab­itur)

      Staat­liche Pflege­schule

      Genera­lis­ti­sche Pflege­aus­bil­dung 

      Fachschule Alten­pflege

      Fachrich­tung Alten­pfle­ge­hilfe 

      Neuig­keiten aus dem Bereich Erieher*in

      FAQ zum Bewer­bungs­ver­fahren

      Frequently Asked Questions – Häufig gestellte Fragen

      Wann ist Anmel­de­schluss?

      Der Anmel­de­schluss ist immer der 1. März eines Jahres.

      Nachträg­liche Bewer­bungen berück­sich­tigen wir, wenn noch freie Schul­plätze vorhanden sind.

      Wann gehen die Zusagen / Absagen raus?

      Die Bescheide werden für alle Schul­formen in der Regel Mitte März verschickt.

      Einge­reichte Bewer­bungs­un­ter­lagen werden nicht zurück­ge­sendet und nach dem Abschluss des Bewer­bungs­ver­fah­rens daten­schutz­kon­form vernichtet.

      Kann man die Bewer­bung auch online senden?

      Nein, die Bewer­bung muss auf posta­li­schem Wege oder persön­lich im Sekre­ta­riat abgegeben werden.

      Sobald eine Online-Bewer­bung möglich ist, infor­mieren wir Sie.