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Herzlich willkommen in der Fachschule Sozial­wesen

Fachrich­tung Heiler­zie­hungs­pflege

Staat­lich anerkannte:r Heilerziehungspfleger:in

Unser Angebot an Sie

Sie wollen als Fachkraft über vertieftes Wissen für die Arbeit mit Menschen mit Beein­träch­ti­gung verfügen?

Oder Sie wollen als „Spezia­listin“ in einer sozial­päd­ago­gi­schen Einrich­tung Inklu­sion gestalten?

„Heilerziehungspfleger:innen sind sozial­päd­ago­gisch-heilpäd­ago­gisch und pflege­risch ausge­bil­dete Fachkräfte, die sich für die Assis­tenz, Beratung, Beglei­tung, Pflege und Bildung von Menschen mit Behin­de­rung in allen Alters­stufen im ambulanten, statio­nären oder aber auch im selbst­stän­digen unter­neh­me­ri­schen Bereich einsetzen.“ (Berufs­ver­band HEP)

Wir laden Sie herzlich ein, die Ausbil­dung in der Heiler­zie­hungs­pflege an unserer Schule zu absol­vieren!

Hier ein Video, das die wichtigsten Fragen klärt: 

Angestrebter Abschluss / Bildungs­ziel

Die Fachschule Sozial­wesen, Fachrich­tung Heiler­zie­hungs­pflege endet nach dreijäh­rigem Unter­richt in Teilzeit und nach dem Erwerb aller Modul­zer­ti­fi­kate mit dem Titel „Staat­lich anerkannte:r Heilerziehungspfleger:in“ (Bachelor Profes­sional Sozial­wesen).

Der Abschluss befähigt neben Tätig­keiten in der Behin­der­ten­hilfe auch dazu, als Fachkraft in einer Kinder­ta­ges­stätte zu arbeiten, wie Sie der Fachkräf­te­ver­ein­ba­rung Rhein­land-Pfalz (Punkt 3.1) und dem Hessi­schen Kinder- und Jugend­hil­fe­ge­setz­buch (§ 25, Punkt 15) entnehmen können.

Zudem schließt der Abschluss die Fachhoch­schul­reife für ein Studium in Rhein­land-Pfalz ein. An rhein­land-pfälzi­schen Univer­si­täten berech­tigt er durch die „unmit­tel­bare Hochschul­zu­gangs­brech­ti­gung“ zum Studium ohne Abitur in Rhein­land-Pfalz.

Aufnah­me­be­din­gungen

Die folgenden zwei Wege ermög­li­chen die Aufnahme in die Fachschule Sozial­wesen, Fachrich­tung Heiler­zie­hungs­pflege:

1.Weg: ein mittlerer Schul­ab­schluss („Realschul­ab­schluss“) und

a) eine abgeschlos­sene zweijäh­rige Berufs­aus­bil­dung (z.B. als Sozialassistent:in) oder

b) eine mindes­tens dreijäh­rige haupt­be­ruf­liche einschlä­gige Tätig­keit oder

c) das mindes­tens dreijäh­rige Führen eines Famili­en­haus­haltes mit mindes­tens einem minder­jäh­rigen Kind (Nachweis erfor­der­lich!)

2. Weg: die allge­meine Hochschul­reife („Abitur“) oder die Fachhoch­schul­reife („Fachab­itur“) in Verbin­dung mit einer mindes­tens viermo­na­tigen einschlä­gigen prakti­schen Tätig­keit.

Als weitere Voraus­set­zung ist ein Ausbil­dungs­ver­trag mit einer Einrich­tung der Behin­der­ten­hilfe nachzu­weisen. Bei der Stellen­suche unter­stützen wie Sie gerne.

Appli­ca­tion for foreig­ners: 

Please notice that Diplomas obtained abroad for comple­ting high school orsimilar educa­tional equiva­lent have to be evaluated and compared to a German educa­tional school certi­fi­cate (“Berufs­reife”, “mittlerer Schul­ab­schluss” and “Abitur”) by our autho­rity. If your certi­fi­cate or diploma fulfills the requi­re­ments, you will receiverecogni­tion certi­fi­cate neces­sary for profes­sional purposes (for example to begin vocational training). Further infor­ma­tion: Appli­ca­tion for foreig­ners (ADD Trier)

Auslän­di­sche Zeugnisse müssen durch die zustän­dige Behörde anerkannt sein. Infor­ma­tionen hierzu finden Sie hier: Anerken­nung auslän­di­scher Zeugnisse (ADD Trier)

Über weitere Möglich­keiten beraten wir Sie gerne. Schreiben Sie uns an bewerbung@bbs2-mainz.de

Anmel­dung

Wir nehmen Bewer­bungen bis zum 1. März entgegen, um diese für die Aufnahme im kommenden Schul­jahr berück­sich­tigen zu können.

Diese Unter­lagen benötigen wir von Ihnen:

  • Anmel­de­for­mular: Anmel­de­for­mular der Sophie-Scholl-Schule
  • Lebens­lauf
  • Kopien Ihrer höchsten schuli­schen Zeugnisse (z.B. „Realschul­ab­schluss“, „Fachab­itur“, „Abitur“)
  • Kopien Ihrer höchsten beruf­li­chen Abschlüsse (z.B. schuli­sches Abschluss­zeugnis der Berufs­schule und Prüfungs­zeugnis, Abschluss eines Studiums)
  • Kopie der Geburts­ur­kunde Ihres Kindes bzw. Kopie einer Melde­be­schein­gung (bei Zugang über den Weg 1 c)
  • Nachweis über ein FSJ o.ä. (bei Zugang über den Weg 2)
  • Beschei­ni­gung über einen Ausbil­dungs­ver­trag in einer Einrich­tung der Behin­der­ten­hilfe im Umkreis von 50 Kilome­tern um unsere Schule. Vertrags­dauer: 36 Monate

    Wenn Sie Ihre notwen­digen Abschlüsse erst in diesem Schul­jahr erwerben, senden Sie uns bitte die aktuellen Halbjah­res­zeug­nisse zu und reichen sie spätes­tens am 1. Schultag die Abschluss­zeug­nisse nach. Dies gilt auch für Prakti­kums­nach­weise.

    Bei auslän­di­schen Bildungs­ab­schlüssen:

    • Nachweis von deutschen Sprach­kennt­nissen auf dem Niveau B2 (Zerti­fikat)
    • Anerken­nung Ihrer auslän­di­schen Zeugnisse durch die Schul­auf­sichts­be­hörde bzw. eine Behörde der anderen Bundes­länder. Infor­ma­tionen hierzu finden Sie hier: Anerken­nung auslän­di­scher Zeugnisse (ADD Trier)

    Infor­ma­tionen zum Unter­richt

    Schul­tage und Unter­richts­zeiten

    Der Bildungs­gang der Fachschule Sozial­wesen, Fachrich­tung Heiler­zie­hungs­pflege dauert drei Jahre.

    Der Unter­richt findet in Teilzeit­form an den Tagen Donnerstag und Freitag in der Zeit von 08:10–15:35 Uhr statt. Die Klasse wird in unserem Gebäude Goethe­schule unter­richtet. In den rhein­land-pfälzi­schen Schul­fe­rien findet kein Unter­richt statt.

    Unter­richts­or­ga­ni­sa­tion

    In der Heiler­zie­hungs­pflege ist der Unter­richt in größeren Lernmo­dulen organi­siert, in denen theore­ti­sche und prakti­sche Lernin­halte mitein­ander verknüpft werden. Die 12 Lernmo­dule heißen: 

    • Lernmodul 1: Eine profes­sio­nelle Haltung in der Berufs­aus­bil­dung entwi­ckeln (1. Jahr)
    • Lernmodul 2: Kommu­ni­ka­tion, lern- und arbeits­tech­niken (1. Jahr)
    • Lernmodul 3: Berufs­be­zo­gene Kommu­ni­ka­tion in einer Fremd­sprache (2. Jahr)
    • Lernmodul 4: Beruf­liche Identität entwi­ckeln und profes­sio­nell Teilhabe planen, umsetzen und reflek­tieren (1. Jahr)
    • Lernmodul 5: Profes­sio­nelles Handeln recht­lich begründen und Lebens­welten von Menschen mit Beeinträchtigungen mitge­stalten (3. Jahr)
    • Lernmodul 6: Menschen mit ihrer Beeinträchtigung wahrnehmen, verstehen, begleiten und fördern (2. Jahr)
    • Lernmodul 7: Menschen mit Beeinträchtigung pflege­risch und medizi­nisch im Alltag begleiten (1. Jahr)
    • Lernmodul 8: Bezie­hungen aufbauen, Gruppen­pro­zesse gestalten und mit Konflikten angemessen umgehen (3. Jahr)
    • Lernmodul 9: Prozesse der Wahrneh­mung anregen und Möglichkeiten des Selbst­aus­drucks eröffnen (2. Jahr)
    • Lernmodul 10: Anthro­po­lo­gisch-soziale Aspekte heiler­zie­hungs­pfle­ge­ri­schen Handelns in religiöser Perspek­tive erschließen (3. Jahr)
    • Lernmodul 11: Abschluss­pro­jekt (3. Jahr)
    • Lernmodul 13: Zusatz­qua­li­fi­zie­rendes Lernmodul (2. Jahr)

    Fachprak­ti­sche Ausbil­dung

    Inner­halb der fachprak­ti­schen Ausbil­dung sind Praktika mit einer Gesamt­dauer von mindes­tens 240 Stunden, z.B. in Beratungs­stellen zur Früherken­nung von Behin­de­rungen, Tages­stätten für behin­derte Menschen, psych­ia­tri­schen Einrich­tungen, integra­tiven Kinder­ta­ges­stätten, betreuten Wohnge­mein­schaften, Berufs­bil­dungs­werken, Werkstätten für behin­derte Menschen, Alten- und Alten­pfle­ge­heimen oder Rehabi­li­ta­ti­ons­kli­niken und ‑heimen zu absol­vieren. Ziel der Praktika ist das Kennen­lernen weiterer Tätig­keits­felder und Betreu­ungs­formen. Die Ausbil­dung kann auch im Ausbil­dungs­ver­bund erfolgen. Die Auswahl der Prakti­kums­stelle erfolgt durch die Ausbil­dungs­ein­rich­tung im Benehmen mit der Schülerin oder dem Schüler und der Fachschule. (vgl. §15 Abs.2 FSVO) 

    Bei der Planung und Beratung der Pratika berät unser Team Sie gerne.

    Im Rahmen von Erasmus+ ist auch ein Praktikum im europäi­schen Ausland möglich.

    Weitere Infor­ma­tionen

    Sie finden hier den Service­be­reich Heiler­zie­hungs­pflege

    Dort haben wir eine Übersicht mit häufigen Fragen und Antworten (FAQs) für Sie zusam­men­ge­stellt, die auch folgende Themen beinhaltet:

    • Ablauf des Bewer­bungs­ver­fah­rens
    • Kosten 
    • Anfor­de­rungen an die Praxis­an­lei­tung
    • Fahrkarten
    • Schul­bü­cher

      Bei Fragen schreiben Sie gerne eine E‑Mail an bewerbung@bbs2-mainz.de

      Neuig­keiten aus dem Bereich Heiler­zie­hungs­pflege

      FAQ zur Bewer­bung

      Frequently Asked Questions – Häufig gestellte Fragen

      Wo bzw. wie erhalte ich einen Ausbil­dungs­platz?

      Sie bewerben sich selbständig bei Trägern der Behin­der­ten­hilfe.

      Bitte beachten Sie, dass es sich um einen Ausbil­dungs­ver­trag in einer Einrich­tung der Behin­der­ten­hilfe handeln muss.

      Muss ich den Ausbil­dungs­ver­trag bereits bei der Bewer­bung vorlegen?

      Besten­falls ja. Der Ausbil­dungs­ver­trag muss der Schule spätes­tens am 1. Schultag vorge­legt werden, da sonst die Bedin­gungen für den Schul­platz nicht vorliegen.

      Bereits mit der Bewer­bung legen Sie jedoch eine Bestä­ti­gung einer Einrich­tung vor, dass Sie dort Ihre Ausbil­dung absol­vieren können.

      Einrich­tungen können dies der Schule auch per Mail mitteilen: bewerbung@bbs2-mainz.de 

      Wann gehen die Zusagen / Absagen raus?

      Die Bescheide werden für alle Schul­formen in der Regel Mitte März verschickt.

      Kann man die Bewer­bung auch online senden?

      Nein, die Bewer­bung muss auf posta­li­schem Wege oder persön­lich im Sekre­ta­riat abgegeben werden.