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Herzlich willkommen in der Fachschule Sozialwesen

Fachrichtung Heilerziehungspflege

Staatlich anerkannte:r Heilerziehungspfleger:in

Unser Angebot an Sie

Sie wollen als Fachkraft über vertieftes Wissen für die Arbeit mit Menschen mit Beeinträchtigung verfügen?

Oder Sie wollen als „Spezialistin“ in einer sozialpädagogischen Einrichtung Inklusion gestalten?

„Heilerziehungspfleger:innen sind sozialpädagogisch-heilpädagogisch und pflegerisch ausgebildete Fachkräfte, die sich für die Assistenz, Beratung, Begleitung, Pflege und Bildung von Menschen mit Behinderung in allen Altersstufen im ambulanten, stationären oder aber auch im selbstständigen unternehmerischen Bereich einsetzen.“ (Berufsverband HEP)

Wir laden Sie herzlich ein, die Ausbildung in der Heilerziehungspflege an unserer Schule zu absolvieren!

Hier ein Video, das die wichtigsten Fragen klärt: 

Angestrebter Abschluss / Bildungsziel

Die Fachschule Sozialwesen, Fachrichtung Heilerziehungspflege endet nach dreijährigem Unterricht in Teilzeit und nach dem Erwerb aller Modulzertifikate mit dem Titel „Staatlich anerkannte:r Heilerziehungspfleger:in“ (Bachelor Professional Sozialwesen).

Der Abschluss befähigt neben Tätigkeiten in der Behindertenhilfe auch dazu, als Fachkraft in einer Kindertagesstätte zu arbeiten, wie Sie der Fachkräftevereinbarung Rheinland-Pfalz (Punkt 3.1) und dem Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (§ 25, Punkt 15) entnehmen können.

Zudem schließt der Abschluss die Fachhochschulreife für ein Studium in Rheinland-Pfalz ein. An rheinland-pfälzischen Universitäten berechtigt er durch die „unmittelbare Hochschulzugangsbrechtigung“ zum Studium ohne Abitur in Rheinland-Pfalz.

Aufnahmebedingungen

Die folgenden zwei Wege ermöglichen die Aufnahme in die Fachschule Sozialwesen, Fachrichtung Heilerziehungspflege:

1.Weg: ein mittlerer Schulabschluss („Realschulabschluss“) und

a) eine abgeschlossene zweijährige Berufsausbildung (z.B. als Sozialassistent:in)  oder

b) eine mindestens dreijährige hauptberufliche einschlägige Tätigkeit oder

c) das mindestens dreijährige Führen eines Familienhaushaltes mit mindestens einem minderjährigen Kind (Nachweis erforderlich!)

2. Weg: die allgemeine Hochschulreife („Abitur“) oder die Fachhochschulreife („Fachabitur“) in Verbindung mit einer mindestens viermonatigen einschlägigen praktischen Tätigkeit.

Als weitere Voraussetzung ist ein Ausbildungsvertrag mit einer Einrichtung der Behindertenhilfe nachzuweisen. Bei der Stellensuche unterstützen wie Sie gerne.

Application for foreigners: 

Please notice that Diplomas obtained abroad for completing high school or a similar educational equivalent have to be evaluated and compared to a German educational school certificate (“Berufsreife”, “mittlerer Schulabschluss” and “Abitur”) by our authority. If your certificate or diploma fulfills the requirements, you will receive a recognition certificate necessary for professional purposes (for example to begin vocational training). Further information: Application for foreigners (ADD Trier)

Ausländische Zeugnisse müssen durch die zuständige Behörde anerkannt sein. Informationen hierzu finden Sie hier: Anerkennung ausländischer Zeugnisse (ADD Trier)

Über weitere Möglichkeiten beraten wir Sie gerne. Schreiben Sie uns an bewerbung@bbs2-mainz.de

Anmeldung

Wir nehmen Bewerbungen bis zum 1. März entgegen, um diese für die Aufnahme im kommenden Schuljahr berücksichtigen zu können.

Diese Unterlagen benötigen wir von Ihnen:

  • Anmeldeformular: Anmeldeformular der Sophie-Scholl-Schule
  • Lebenslauf
  • Kopien Ihrer höchsten schulischen Zeugnisse (z.B. „Realschulabschluss“, „Fachabitur“, „Abitur“)
  • Kopien Ihrer höchsten beruflichen Abschlüsse (z.B. schulisches Abschlusszeugnis der Berufsschule und Prüfungszeugnis, Abschluss eines Studiums)
  • Kopie der Geburtsurkunde Ihres Kindes bzw. Kopie einer Meldebescheingung (bei Zugang über den Weg 1 c)
  • Nachweis über ein FSJ o.ä. (bei Zugang über den Weg 2)
  • Bescheinigung über einen Ausbildungsvertrag in einer Einrichtung der Behindertenhilfe im Umkreis von 50 Kilometern um unsere Schule. Vertragsdauer: 36 Monate

    Wenn Sie Ihre notwendigen Abschlüsse erst in diesem Schuljahr erwerben, senden Sie uns bitte die aktuellen Halbjahreszeugnisse zu und reichen sie spätestens am 1. Schultag die Abschlusszeugnisse nach. Dies gilt auch für Praktikumsnachweise.

     

    Bei ausländischen Bildungsabschlüssen:

    • Nachweis von deutschen Sprachkenntnissen auf dem Niveau B2 (Zertifikat)
    • Anerkennung Ihrer ausländischen Zeugnisse durch die Schulaufsichtsbehörde bzw. eine Behörde der anderen Bundesländer. Informationen hierzu finden Sie hier: Anerkennung ausländischer Zeugnisse (ADD Trier)

    Informationen zum Unterricht

    Schultage und Unterrichtszeiten

    Der Bildungsgang der Fachschule Sozialwesen, Fachrichtung Heilerziehungspflege dauert drei Jahre.

    Der Unterricht findet in Teilzeitform an den Tagen Donnerstag und Freitag in der Zeit von 08:10-15:35 Uhr statt. Die Klasse wird in unserem Gebäude Goetheschule unterrichtet. In den rheinland-pfälzischen Schulferien findet kein Unterricht statt.

    Unterrichtsorganisation

    In der Heilerziehungspflege ist der Unterricht in größeren Lernmodulen organisiert, in denen theoretische und praktische Lerninhalte miteinander verknüpft werden. Die 12 Lernmodule heißen: 

    • Lernmodul 1: Eine professionelle Haltung in der Berufsausbildung entwickeln (1. Jahr)
    • Lernmodul 2: Kommunikation, lern- und arbeitstechniken (1. Jahr)
    • Lernmodul 3: Berufsbezogene Kommunikation in einer Fremdsprache (2. Jahr)
    • Lernmodul 4: Berufliche Identität entwickeln und professionell Teilhabe planen, umsetzen und reflektieren (1. Jahr)
    • Lernmodul 5: Professionelles Handeln rechtlich begründen und Lebenswelten von Menschen mit Beeinträchtigungen mitgestalten (3. Jahr)
    • Lernmodul 6: Menschen mit ihrer Beeinträchtigung wahrnehmen, verstehen, begleiten und fördern (2. Jahr)
    • Lernmodul 7: Menschen mit Beeinträchtigung pflegerisch und medizinisch im Alltag begleiten (1. Jahr)
    • Lernmodul 8: Beziehungen aufbauen, Gruppenprozesse gestalten und mit Konflikten angemessen umgehen (3. Jahr)
    • Lernmodul 9: Prozesse der Wahrnehmung anregen und Möglichkeiten des Selbstausdrucks eröffnen (2. Jahr)
    • Lernmodul 10: Anthropologisch-soziale Aspekte heilerziehungspflegerischen Handelns in religiöser Perspektive erschließen (3. Jahr)
    • Lernmodul 11: Abschlussprojekt (3. Jahr)
    • Lernmodul 13: Zusatzqualifizierendes Lernmodul (2. Jahr)

    Fachpraktische Ausbildung

    Innerhalb der fachpraktischen Ausbildung sind Praktika mit einer Gesamtdauer von mindestens 240 Stunden, z.B. in Beratungsstellen zur Früherkennung von Behinderungen, Tagesstätten für behinderte Menschen, psychiatrischen Einrichtungen, integrativen Kindertagesstätten, betreuten Wohngemeinschaften, Berufsbildungswerken, Werkstätten für behinderte Menschen, Alten- und Altenpflegeheimen oder Rehabilitationskliniken und -heimen zu absolvieren. Ziel der Praktika ist das Kennenlernen weiterer Tätigkeitsfelder und Betreuungsformen. Die Ausbildung kann auch im Ausbildungsverbund erfolgen. Die Auswahl der Praktikumsstelle erfolgt durch die Ausbildungseinrichtung im Benehmen mit der Schülerin oder dem Schüler und der Fachschule. (vgl. §15 Abs.2 FSVO) 

    Bei der Planung und Beratung der Pratika berät unser Team Sie gerne.

    Im Rahmen von Erasmus+ ist auch ein Praktikum im europäischen Ausland möglich.

    Weitere Informationen

    Sie finden hier den Servicebereich Heilerziehungspflege

    Dort haben wir eine Übersicht mit häufigen Fragen und Antworten (FAQs) für Sie zusammengestellt, die auch folgende Themen beinhaltet:

    • Ablauf des Bewerbungsverfahrens
    • Kosten 
    • Anforderungen an die Praxisanleitung
    • Fahrkarten
    • Schulbücher

      Bei Fragen schreiben Sie gerne eine E-Mail an bewerbung@bbs2-mainz.de

      Neuigkeiten aus dem Bereich Heilerziehungspflege

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      FAQ zur Bewerbung

      Frequently Asked Questions – Häufig gestellte Fragen

      Wo bzw. wie erhalte ich einen Ausbildungsplatz?

      Sie bewerben sich selbständig bei Trägern der Behindertenhilfe.

      Bitte beachten Sie, dass es sich um einen Ausbildungsvertrag in einer Einrichtung der Behindertenhilfe handeln muss.

      Muss ich den Ausbildungsvertrag bereits bei der Bewerbung vorlegen?

      Bestenfalls ja. Der Ausbildungsvertrag muss der Schule spätestens am 1. Schultag vorgelegt werden, da sonst die Bedingungen für den Schulplatz nicht vorliegen.

      Bereits mit der Bewerbung legen Sie jedoch eine Bestätigung einer Einrichtung vor, dass Sie dort Ihre Ausbildung absolvieren können.

      Einrichtungen können dies der Schule auch per Mail mitteilen: bewerbung@bbs2-mainz.de 

      Wann gehen die Zusagen / Absagen raus?

      Die Bescheide werden für alle Schulformen in der Regel Mitte März verschickt.

      Kann man die Bewerbung auch online senden?

      Nein, die Bewerbung muss auf postalischem Wege oder persönlich im Sekretariat abgegeben werden.