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Erzieher*in – berufs­begleitende Form der Ausbil­dung (mit Arbeits­ver­trag)

Fachschule für Sozial­wesen

Fachrich­tung Sozial­päd­agogik

Unser Angebot an Sie

Sie wollen Erzieher:in werden und als  sozial­päd­ago­gi­sche Fachkraft arbeiten?

Dabei inter­es­sieren Sie sich insbe­son­dere für die Arbeit mit Kindern, Jugend­li­chen und jungen Erwach­senen?

Sie möchten in Kinder­ta­ges­stätten, Ganztags­schulen, Einrich­tungen der Kinder- und Jugend­hilfe oder in einer Einrich­tung für Menschen mit Beein­träch­ti­gung arbeiten?

Sie wollen die Ausbil­dung berufs­be­glei­tend absol­vieren und parallel mit mindes­tens 19,5 Stunden in einer Einrich­tung arbeiten?

Dann sind Sie bei der berufs­be­glei­tenden Form der Fachschule Sozial­wesen (Fachrich­tung Sozial­päd­agogik) genau richtig!

Unsere Schule liegt Mitten in der Mainzer Neustadt.

Seit vielen Jahren bilden wir mit einem engagierten Team angehende Erzieher:innen für Mainz und die Region aus.

Hier ein Video, das die wichtigsten Fragen klärt: 

Angestrebter Abschluss / Bildungs­ziel

Die Fachschule Sozial­wesen, Fachrich­tung Sozial­päd­agogik endet nach dreijäh­rigem Unter­richt in Teilzeit und nach dem Erwerb aller Modul­zer­ti­fi­kate mit dem Titel „Staat­lich anerkannte:r Erzieher:in“ (Bachelor Profes­sional Sozial­wesen).

Der Abschluss befähigt u.a. dazu, als Fachkraft in einer Kinder­ta­ges­stätte zu arbeiten, wie Sie der Fachkräf­te­ver­ein­ba­rung Rhein­land-Pfalz (Punkt 3.1) entnehmen können. Ebenso für den Bereich der Jugend­hilfe: Fachkräf­te­ver­ein­ba­rung Heime/Jugendhilfe RLP

Zudem schließt der Abschluss die Fachhoch­schul­reife für ein Studium in Rhein­land-Pfalz ein. An rhein­land-pfälzi­schen Univer­si­täten berech­tigt er durch die „unmit­tel­bare Hochschul­zu­gangs­brech­ti­gung“ zum Studium ohne Abitur in Rhein­land-Pfalz.

Aufnah­me­be­din­gungen

Die folgenden zwei Wege ermög­li­chen die Aufnahme in die Fachschule Sozial­wesen, Fachrich­tung Sozial­päd­agogik:

1.Weg: ein mittlerer Schul­ab­schluss („Realschul­ab­schluss“) und

a) eine abgeschlos­sene zweijäh­rige Berufs­aus­bil­dung (z.B. als Sozialassistent:in) oder

b) eine mindes­tens dreijäh­rige haupt­be­ruf­liche einschlä­gige Tätig­keit oder

c) das mindes­tens dreijäh­rige Führen eines Famili­en­haus­haltes mit mindes­tens einem minder­jäh­rigen Kind (Nachweis erfor­der­lich!)

2. Weg: die allge­meine Hochschul­reife („Abitur“) oder die Fachhoch­schul­reife („Fachab­itur“) in Verbin­dung mit einer mindes­tens viermo­na­tigen einschlä­gigen prakti­schen Tätig­keit.

In der berufs­be­glei­tenden Ausbil­dung ist zudem der Nachweis über einen Arbeits­ver­trag mit mindes­tens 19,5 Stunden für die gesamte Dauer der Ausbil­dung (36 Monate) eine Voraus­set­zung. Hierbei sind Arbeits­ver­träge in Kinder­ta­ges­stätten, weiteren Einrich­tungen der Kinder- und Jugend­hilfe, andere sozial- und sonder­päd­ago­gi­sche Praxis­felder und auch Ganztags­schulen möglich.

Appli­ca­tion for foreig­ners: 

Please notice that Diplomas obtained abroad for comple­ting high school orsimilar educa­tional equiva­lent have to be evaluated and compared to a German educa­tional school certi­fi­cate (“Berufs­reife”, “mittlerer Schul­ab­schluss” and “Abitur”) by our autho­rity. If your certi­fi­cate or diploma fulfills the requi­re­ments, you will receiverecogni­tion certi­fi­cate neces­sary for profes­sional purposes (for example to begin vocational training). Further infor­ma­tion: Appli­ca­tion for foreig­ners (ADD Trier)

Auslän­di­sche Zeugnisse müssen durch die zustän­dige Behörde anerkannt sein. Infor­ma­tionen hierzu finden Sie hier: Anerken­nung auslän­di­scher Zeugnisse (ADD Trier)

Über weitere Möglich­keiten beraten wir Sie gerne. Schreiben Sie uns an bewerbung@bbs2-mainz.de

Anmel­dung

Wir nehmen Bewer­bungen bis zum 1. März entgegen, um diese für die Aufnahme im kommenden Schul­jahr berück­sich­tigen zu können.

Diese Unter­lagen benötigen wir von Ihnen:

  • Anmel­de­for­mular: Anmel­de­for­mular der Sophie-Scholl-Schule
  • Lebens­lauf
  • Kopien Ihrer höchsten schuli­schen Zeugnisse (z.B. „Realschul­ab­schluss“, „Fachab­itur“, „Abitur“)
  • Kopien Ihrer höchsten beruf­li­chen Abschlüsse (z.B. schuli­sches Abschluss­zeugnis der Berufs­schule und Prüfungs­zeugnis, Abschluss eines Studiums)
  • Kopie der Geburts­ur­kunde Ihres Kindes bzw. Kopie einer Melde­be­schein­gung (bei Zugang über den Weg 1 c)
  • Nachweis über ein FSJ o.ä. (bei Zugang über den Weg 2)
  • Bestä­ti­gung über ein Arbeits­ver­hältnis (mind. 19,5 Std.)

Bei der Bewer­bung für die berufs­be­glei­tende Form legen Sie einen Nachweis über einen Arbeits­ver­trag mit mindes­tens 19,5 Stunden für die gesamte Dauer der Ausbil­dung (36 Monate) vor. Hierbei sind Arbeits­ver­träge in Kinder­ta­ges­stätten, weiteren Einrich­tungen der Kinder- und Jugend­hilfe, andere sozial- und sonder­päd­ago­gi­sche Praxis­felder und auch Ganztags­schulen möglich. Vorab ist eine Bestä­ti­gung einer Einrich­tung, dass diese Sie einstellen möchte, ausrei­chend.

    Wenn Sie Ihre notwen­digen Abschlüsse erst in diesem Schul­jahr erwerben, senden Sie uns bitte die aktuellen Halbjah­res­zeug­nisse zu und reichen sie spätes­tens am 1. Schultag die Abschluss­zeug­nisse nach. Dies gilt auch für Prakti­kums­nach­weise.

    Bei auslän­di­schen Bildungs­ab­schlüssen:

    • Nachweis von deutschen Sprach­kennt­nissen auf dem Niveau B2 (Zerti­fikat)
    • Anerken­nung Ihrer auslän­di­schen Zeugnisse durch die Schul­auf­sichts­be­hörde bzw. eine Behörde der anderen Bundes­länder. Infor­ma­tionen hierzu finden Sie hier: Anerken­nung auslän­di­scher Zeugnisse (ADD Trier)

    Infor­ma­tionen zum Unter­richt

    Schul­tage und Unter­richts­zeiten

    Der Bildungs­gang der Fachschule Sozial­wesen, Fachrich­tung Sozial­päd­agogik dauert drei Jahre.

    Der Unter­richt findet in der berufs­be­glei­tenden Form an zwei Tagen pro Woche statt in der Zeit von 08:10–15:35 Uhr statt.

    Im 1. Ausbil­dungs­jahr: Montag/Dienstag

    Im 2. Ausbil­dungs­jahr: Dienstag/Mittwoch

    Im 3. Ausbil­dungs­jahr: Donnerstag/Freitag

    Die Klassen werden in unserem Gebäude Goethe­schule unter­richtet. In den rhein­land-pfälzi­schen Schul­fe­rien findet kein Unter­richt statt.

    Unter­richts­or­ga­ni­sa­tion

    In der Ausbil­dung als Erzieher:in ist der Unter­richt in größeren Lernmo­dulen organi­siert, in denen theore­ti­sche und prakti­sche Lernin­halte mitein­ander verknüpft werden. Die 14 Lernmo­dule heißen: 

    • Lernmodul 1: Eine profes­sio­nelle Haltung in der Berufs­aus­bil­dung entwi­ckeln (1. Jahr)
    • Lernmodul 2: Kommu­ni­ka­tion, lern- und arbeits­tech­niken (1. Jahr)
    • Lernmodul 3: Berufs­be­zo­gene Kommu­ni­ka­tion in einer Fremd­sprache (1. Jahr)
    • Lernmodul 4: Erzie­hungs- und Bildungs­auf­trag im gesell­schafts­po­li­ti­schen Kontext umsetzen (3. Jahr)
    • Lernmodul 5: Entwick­lungs­pro­zesse beobachten, reflek­tieren und dokumen­tieren (1. Jahr)
    • Lernmodul 6: Ganzheit­liche Entwick­lung in den Berei­chen Gesund­heit und Bewegung fördern und lebens­prak­ti­sche Tätig­keiten anleiten (2. Jahr)
    • Lernmodul 7: Bildungs­pro­zesse anregen und unter­stützen (2. Jahr)
    • Lernmodul 8: Persön­lich­keits­ent­wick­lung durch ästhe­ti­sche Erzie­hung, kreatives Gestalten, Musik und Rhythmik fördern (3. Jahr)
    • Lernmodul 9: Prozesse religiöser Bildung und Erzie­hung gestalten (3. Jahr)
    • Lernmodul 10: Erzie­hungs- und Bildungs­pro­zesse in Kindertagesstätten gestalten (1. Jahr)
    • Lernmodul 11: Erzie­hungs- und Bildungs­pro­zesse in der Kinder- und Jugend­ar­beit und in den Hilfen zur Erzie­hung gestalten (2. Jahr)
    • Lernmodul 12: Erzie­hungs- und Bildungs­pro­zesse mit beein­träch­tigten Kindern, Jugend­li­chen und Erwach­senen gestalten (3. Jahr)
    • Lernmodul 13: Abschluss­pro­jekt (2./3. Jahr; eigen AG-Tage)
    • Lernmodul 15: Zusatz­qua­li­fi­zie­rendes Lernmodul (2. Jahr)

    Merkmale der berufs­be­glei­tenden Ausbil­dung

    Der Arbeits­ver­trag – eine Grund­lage für die berufs­be­glei­tende Ausbil­dung

    Schüler:innen in der berufs­be­glei­tenden Ausbil­dung zur/m Erzieher:in arbeiten durch­gängig während der Ausbil­dung in einer Ausbil­dungs­stätte – das sind 36 Monate.

    Hierbei handelt es sich um Kinder­ta­ges­stätten (inkl. Krippen und Horten), Ganztags­schulen, Einrich­tungen der Jugend­hilfe oder Einrich­tungen der Behin­der­ten­hilfe.

    Bereits zu Beginn der Ausbil­dung (01.08.) besteht ein Arbeits­ver­hältnis über mindes­tens 19,5 Stunden.

    Dies wird zum Zeitpunkt der Bewer­bung (Bewer­bungs­frist: 01.03.) bereits angekün­digt – durch den Arbeits­ver­trag bei den Bewer­bungs­un­ter­lagen oder durch eine Bestä­ti­gung einer Einrich­tung, dass eine Einstel­lung zum 01.08. beabsich­tigt ist („Bestä­ti­gungs­schreiben“).

    Die Sophie-Scholl-Schule betreut Einrich­tungen in Mainz und der näheren Umgebung – dies sind maximal 50 Kilometer.

    Durch den Arbeits­ver­trag erhalten die Schüler:innen als Arbeitnehmer:innen durch­gängig ein Gehalt. Dies orien­tiert sich bei vielen Einrich­tung am TVöD-SuE. Falls bereits ein Abschluss als Sozialassistent:in vorliegt, erfolgt meist eine Eingrup­pe­riung in die Entgelt­gruppe 3, anderen­falls in die Entgelt­gruppe 2. Dies ist jedoch mit dem Arbeit­geber zu bespre­chen.

    Der Verlauf der berufs­be­glei­tenden Ausbil­dung

    An zwei Tagen pro Woche besuchen Sie die Schule:

    Im 1. Ausbil­dungs­jahr: Montag/Dienstag

    Im 2. Ausbil­dungs­jahr: Dienstag/Mittwoch

    Im 3. Ausbil­dungs­jahr: Donnerstag/Freitag

    Das Berufs­prak­tikum und die ausbil­dungs­be­glei­tenden Praktika („120 Stunden“) sind in dieser Zeit integriert bzw. werden selbst­ständig organi­siert. Das Berufs­prak­tikum beginnt mit dem 2. Schul­jahr und dauert 24 Monate. Während dieser Zeit nehmen die Schüler:innen zusätz­lich an weiteren Tagen an Arbeits­ge­mein­schaften (AGs) in der Schule teil. Diese sind ganztägig und finden 5x pro Jahr statt. Die Ausbil­dungs­stätte stellt hierzu frei.

    Oft wird gefragt, was sich ab dem 2. Schul­jahr ändert, wenn offiziell die prakti­sche Tätig­keit als Berufs­prak­tikum zählt. In einfa­cher Form können wir zusam­men­fassen:

    • Sie werden (spätes­tens) ab dann nach einem indivi­du­ellen Ausbil­dungs­plan ausge­bildet („persön­liche Zielvor­haben“).
    • Sie werden ab diesem Zeitpunkt bewertet – das heißt: Ihre Ausbil­dung­stätte beurteilt abschlie­ßend Ihre Leistungen und diese werden als Note auf dem Abschluss­zeugnis ausge­wiesen.
    • Sie werden ab diesem Zeitpunkt indivi­duell von einer/m Lehrer:in begleitet – auch durch Praxis­be­suche.
    • Sie nehmen an der klassen­über­grei­fenden AG teil und arbeiten in einer festen Lernpar­terschaft.
    • Sie führen (im 3. Ausbil­dungs­jahr) die Projekt­ar­beit durch.
    • Sie beachten die Fehlzei­ten­re­ge­lung (20 krank­heits­be­dingte Fehltage).

    Ausbil­dungs­be­glei­tende Praktika („120 Stunden“)

    Auch in der berufs­be­glei­tenden Ausbil­dung leisten die Schüler:innen unter Anlei­tung der Fachschule mindes­tens zwei Praktika in unter­schied­li­chen Arbeits­fel­dern. Die Praktika sollen mindes­tens zu einem Drittel in den Ferien abgeleistet werden. Jedes Praktikum kann auch im Ausbil­dungs­ver­bund erfolgen.

    An unserer Schule begleiten wir ab dem 2. Halbjahr des 1. Ausbil­dungs­jahres bei der Vorbe­rei­tung der Praktika – also nach dem Ende Probe­zeit.

    Nach den abschlie­ßenden Leistungs­fest­stel­lungen und der Prüfung am Ende des 1. Schul­jahres bietet die Schule die Möglich­keit, 80 Stunden während der Schul­zeit zu absol­vieren. 40 Stunden planen und organ­sieren die Schüler:innen indivi­duell.

    Wir unter­stützen hier auch kreative Möglich­keiten – angefangen von Praktika im europäi­schen Ausland (Erasmus+), über Tätig­keiten in der Ferien­nah­erho­lung oder der Freizeit­päd­agogik bis hin zu gruppenpäd. Konzepten (z.B. einer erleb­nispäd. Woche). Auch bei Prakika im Ausbil­dungs­ver­bund stehen wir beratend zur Seite.

    Belast­bar­keit und Prüfungen in der berufs­be­glei­tenden Ausbil­dung

    Die berufs­be­glei­tende Ausbil­dung ist eine Vollzeit­auf­gabe!

    Viele Schüler:innen schil­dern, dass sie verschie­dene Dinge „jonglieren“ müssen:

    • ihre schuli­sche Ausbil­dung mit Leistungs­fest­stel­lungen und Prüfungen,
    • ihre Tätig­keit in einer Einrich­tung und
    • ihr privates Leben (Familie, Hobbies, Engage­ment, Neben­jobs).

    Die berufs­be­glei­tende Ausbil­dung setzt daher folgende Fähig­keiten aus dem Eingangs­profil des Lehrplans voraus:

    • Verlässlichkeit zeigen und Verant­wor­tung für sich und andere übernehmen
    • über psychi­sche Stabilität verfügen
    • eigenes Lernen managen und Lernpro­zesse aktiv mitge­stalten

    Jeweils am Ende eines Schul­jahres werden abschlie­ßende Leistungs­fest­stel­lungen geschrieben. Am Ende der 1. und 3. Schul­jahres erfolgt zudem eine schrift­liche Prüfung. Im 3. Schul­jahr erfolgt beglei­tend die Projekt­ar­beit (Dauer: 16 Wochen).

    Weitere Infor­ma­tionen

    Sie finden Sie hier: Service­be­reich berufs­be­glei­tende Ausbil­dung Erzieher:in

    Dort haben eine Übersicht mit häufigen Fragen und Antworten (FAQs) für Sie zusam­men­ge­stellt, die auch folgende Themen beinhaltet:

    • Ablauf des Bewer­bungs­ver­fah­rens
    • Kosten 
    • Fahrkarten
    • Schul­bü­cher

      Anschluss­mög­lich­keiten an unserer Schule

      Die Höhere Berufs­fach­schule Sozial­as­sis­tenz ist an unserer Schule ein Sprung­brett in weitere soziale oder pflege­ri­sche Berufe oder zur allge­meinen Hochschul­reife. 

      • Die Ausbil­dung als Erzieher:in (Vollzeit­form) 
      • Die Ausbil­dung als Erzieher:in (berufs­be­glei­tende Form) 
      • Die Ausbil­dung als Heilerziehungspfleger:in (mit Ausbil­dungs­ver­trag) 
      • Die Ausbil­dung als Pflegefachfrau/Pflegefachmann (mit Ausbil­dungs­ver­trag) 
      • Die allge­meine Hochschul­reife (Abitur) in der BOS2 Gesundheit/Soziales. 

        Bei Fragen schreiben Sie gerne eine E‑Mail an bewerbung@bbs2-mainz.de

        Weitere Schul­formen

        Berufs­vor­be­rei­tungs­jahr

        BVJi

        Höhere Berufs­fach­schule

        Sozial­as­sis­tenz (mit Fachab­itur)

        Staat­liche Pflege­schule

        Genera­lis­ti­sche Pflege­aus­bil­dung 

        Fachschule Alten­pflege

        Fachrich­tung Alten­pfle­ge­hilfe 

        Neuig­keiten aus dem Bereich Erieher*in

        FAQ zum Bewer­bungs­ver­fahren

        Frequently Asked Questions – Häufig gestellte Fragen

        Wann ist Anmel­de­schluss?

        Der Anmel­de­schluss ist immer der 1. März eines Jahres.

        Nachträg­liche Bewer­bungen berück­sich­tigen wir, wenn noch freie Schul­plätze vorhanden sind.

        Wann gehen die Zusagen / Absagen raus?

        Die Bescheide werden für alle Schul­formen in der Regel Mitte März verschickt.

        Einge­reichte Bewer­bungs­un­ter­lagen werden nicht zurück­ge­sendet und nach dem Abschluss des Bewer­bungs­ver­fah­rens daten­schutz­kon­form vernichtet.

        Kann man die Bewer­bung auch online senden?

        Nein, die Bewer­bung muss auf posta­li­schem Wege oder persön­lich im Sekre­ta­riat abgegeben werden.

        Sobald eine Online-Bewer­bung möglich ist, infor­mieren wir Sie.