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Fachschule Altenpflege

– Fach­richtung Alten­pflege­hilfe

Zielsetzung und Dauer

Der einjährige Bildungsgang führt zur schulischen Berufsqualifikation der/des „Staatlich geprüfte/r Altenpflegehelfer*in“.

Der Bildungsgang vermittelt Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten für eine qualifizierte Mitwirkung bei der Betreuung, Versorgung und Pflege alter Menschen in ambulanten und stationären Einrichtungen der Altenhilfe.

Die Ausbildung dauert 1 Jahr. Der theoretische und praktische Unterricht wird an zwei Wochentagen (14-tägig an einem dritten Wochentag) an der Fachschule durchgeführt. Die Schüler*innen der Altenpflegehilfe und der Altenpflege 1. Ausbildungsjahr werden gemeinsam unterrichtet (integrative Ausbildung). Die fachpraktische Ausbildung erfolgt in ambulanten, teilstationären oder stationären Einrichtungen der Altenhilfe. Die fachpraktische Ausbildung wird von der ausbildenden Schule gelenkt und überwacht.

Berechtigung

Nach bestandener Abschlussprüfung sind die Teilnehmer*innen berechtigt, die Bezeichnung „Staatlich geprüfte/r  Altenpflegehelfer*in“ zu führen.

Aufnahme­voraussetzungen

1) Hauptschul­abschluss oder gleichwertiges Zeugnis und

2) die Vorlage eines Ausbildungsvertrages,

der das Erreichen des Ausbildungszieles (§ 5 Abs.3) zum Gegenstand hat,

der mit einer geeigneten Ausbildungsstelle abgeschlossen wurde, in der gemäß 5 Abs. 3 und 5 ausgebildet und das Ausbildungsziel erreicht werden kann.

3) Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung.

4) Die Vollendung des 16. Lebensjahres.

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Weitere Informationen:

Für Ihre Fragen sind wir telefonisch erreichbar

Mo - Fr von 7:45 Uhr bis 11:45 Uhr unter der Telefonnummer 06131/62778-10

Für persönliche Beratungen stehen wir Ihnen gerne nach Vereinbarung zur Verfügung.

Unsere Schule ist mit folgenden Buslinien zu erreichen:
Linie 70 und Linie 76, Haltestelle Feldbergplatz