Fachschule Altenpflege
– Fachrichtung Altenpflegehilfe
Zielsetzung und Dauer
Der einjährige Bildungsgang führt zur schulischen Berufsqualifikation der/des „Staatlich geprüfte/r Altenpflegehelfer*in“.
Der Bildungsgang vermittelt Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten für eine qualifizierte Mitwirkung bei der Betreuung, Versorgung und Pflege alter Menschen in ambulanten und stationären Einrichtungen der Altenhilfe.
Die Ausbildung dauert 1 Jahr. Der theoretische und praktische Unterricht wird an zwei Wochentagen (14-tägig an einem dritten Wochentag) an der Fachschule durchgeführt. Die Schüler*innen der Altenpflegehilfe und der Altenpflege 1. Ausbildungsjahr werden gemeinsam unterrichtet (integrative Ausbildung). Die fachpraktische Ausbildung erfolgt in ambulanten, teilstationären oder stationären Einrichtungen der Altenhilfe. Die fachpraktische Ausbildung wird von der ausbildenden Schule gelenkt und überwacht.
Berechtigung
Nach bestandener Abschlussprüfung sind die Teilnehmer*innen berechtigt, die Bezeichnung „Staatlich geprüfte/r Altenpflegehelfer*in“ zu führen.
Aufnahmevoraussetzungen
- Hauptschulabschluss oder gleichwertiges Zeugnis und
- der Nachweis einer beruflichen Vorbildung durch
- eine abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung oder
- eine mindestens einjährige praktische Tätigkeit oder
- ein freiwilliges soziales Jahr in Einrichtungen der Altenhilfe oder Krankenhaus oder
- der Abschluss eines Berufsfachschule I (Fachrichtung Gesundheit/Pflege) oder
- eine mindestens dreijährige hauptberufliche Tätigkeit oder
- das mindestens zweijährige Führen eines Familienhaushalts mit mindestens einer pflegebedürftigen Person.
- Die Vorlage eines Ausbildungsvertrages,
- der das Erreichen des Ausbildungszieles (§ 5 Abs.3) zum Gegenstand hat,
- der mit einer geeigneten Ausbildungsstelle abgeschlossen wurde, in der gemäß 5 Abs. 3 und 5 ausgebildet und das Ausbildungsziel erreicht werden kann.
- Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung.
- Die Vollendung des 16. Lebensjahres.
Anmeldung
Mit dem Aufnahmeantrag (Formular siehe Service & Infos > Formulare) sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Lebenslauf tabellarischer
- aktuelle Meldebescheinigung
- ein Lichtbild neuesten Datums (auch ausgedruckt möglich)
- beglaubigte Abschriften oder beglaubigte Fotokopien der in den Aufnahmevoraussetzungen geforderten Unterlagen (vorläufig das Halbjahreszeugnis)
- Bewerber*innen mit ausländischer Staatsbürgerschaft: Nachweis über das Aufenthaltsrecht
- Ausländische Zeugnisse müssen bei der jeweiligen Schulaufsichtsbehörde anerkannt werden
Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgeschickt und nach Beendigung des Aufnahmeverfahrens ordnungsgemäß vernichtet.
Die Anmeldeunterlagen müssen rechtzeitig und vollständig vorgelegt werden, andernfalls können Sie für die Aufnahme an der Schule nicht berücksichtigt werden. Nachweise, die nicht beglaubigt sind, gelten als nicht vorgelegt.
Weitere Informationen:
Für Ihre Fragen sind wir telefonisch erreichbar
Mo - Fr von 7:45 Uhr bis 11:45 Uhr unter der Telefonnummer 06131/62778-10
Für persönliche Beratungen stehen wir Ihnen gerne nach Vereinbarung zur Verfügung.
Unsere Schule ist mit folgenden Buslinien zu erreichen:
Linie 70 und Linie 76, Haltestelle Feldbergplatz