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Fachschule Alten­pflege

– Fach­richtung Alten­pflege­hilfe

Zielset­zung und Dauer

Der einjäh­rige Bildungs­gang führt zur schuli­schen Berufs­qua­li­fi­ka­tion der/des „Staat­lich geprüfte/r Altenpflegehelfer*in“.

Der Bildungs­gang vermit­telt Kennt­nisse, Fähig­keiten und Fertig­keiten für eine quali­fi­zierte Mitwir­kung bei der Betreuung, Versor­gung und Pflege alter Menschen in ambulanten und statio­nären Einrich­tungen der Alten­hilfe.

Die Ausbil­dung dauert 1 Jahr. Der theore­ti­sche und prakti­sche Unter­richt wird an zwei Wochen­tagen (14-tägig an einem dritten Wochentag) an der Fachschule durch­ge­führt. Die Schüler*innen der Alten­pfle­ge­hilfe und der Alten­pflege 1. Ausbil­dungs­jahr werden gemeinsam unter­richtet (integra­tive Ausbil­dung). Die fachprak­ti­sche Ausbil­dung erfolgt in ambulanten, teilsta­tio­nären oder statio­nären Einrich­tungen der Alten­hilfe. Die fachprak­ti­sche Ausbil­dung wird von der ausbil­denden Schule gelenkt und überwacht.

Berech­ti­gung

Nach bestan­dener Abschluss­prü­fung sind die Teilnehmer*innen berech­tigt, die Bezeich­nung „Staat­lich geprüfte/r Altenpflegehelfer*in“ zu führen.

Aufnahme­voraussetzungen

1) Hauptschul­abschluss oder gleich­wer­tiges Zeugnis und

2) die Vorlage eines Ausbil­dungs­ver­trages,

der das Errei­chen des Ausbil­dungs­zieles (§ 5 Abs.3) zum Gegen­stand hat,

der mit einer geeig­neten Ausbil­dungs­stelle abgeschlossen wurde, in der gemäß 5 Abs. 3 und 5 ausge­bildet und das Ausbil­dungs­ziel erreicht werden kann.

3) Vorlage einer ärztli­chen Beschei­ni­gung über die gesund­heit­liche Eignung.

4) Die Vollendung des 16. Lebens­jahres.

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Weitere Infor­ma­tionen:

Für Ihre Fragen sind wir telefo­nisch erreichbar

Mo – Fr von 7:45 Uhr bis 11:45 Uhr unter der Telefon­nummer 06131/62778–10

Für persön­liche Beratungen stehen wir Ihnen gerne nach Verein­ba­rung zur Verfü­gung.

Unsere Schule ist mit folgenden Busli­nien zu errei­chen:
Linie 70 und Linie 76, Halte­stelle Feldberg­platz