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Erzieher*in – berufs­begleitende Form der Ausbildung (mit Arbeitsvertrag)

Fachschule für Sozialwesen

Fachrichtung Sozialpädagogik

Unser Angebot an Sie

Sie wollen Erzieher:in werden und als  sozialpädagogische Fachkraft arbeiten?

Dabei interessieren Sie sich insbesondere für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen?

Sie möchten in Kindertagesstätten, Ganztagsschulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe oder in einer Einrichtung für Menschen mit Beeinträchtigung arbeiten?

Sie wollen die Ausbildung berufsbegleitend absolvieren und parallel mit mindestens 19,5 Stunden in einer Einrichtung arbeiten?

Dann sind Sie bei der berufsbegleitenden Form der Fachschule Sozialwesen (Fachrichtung Sozialpädagogik) genau richtig!

Unsere Schule liegt Mitten in der Mainzer Neustadt.

Seit vielen Jahren bilden wir mit einem engagierten Team angehende Erzieher:innen für Mainz und die Region aus.

Hier ein Video, das die wichtigsten Fragen klärt: 

Angestrebter Abschluss / Bildungsziel

Die Fachschule Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik endet nach dreijährigem Unterricht in Teilzeit und nach dem Erwerb aller Modulzertifikate mit dem Titel „Staatlich anerkannte:r Erzieher:in“ (Bachelor Professional Sozialwesen).

Der Abschluss befähigt u.a. dazu, als Fachkraft in einer Kindertagesstätte zu arbeiten, wie Sie der Fachkräftevereinbarung Rheinland-Pfalz (Punkt 3.1) entnehmen können. Ebenso für den Bereich der Jugendhilfe: Fachkräftevereinbarung Heime/Jugendhilfe RLP

Zudem schließt der Abschluss die Fachhochschulreife für ein Studium in Rheinland-Pfalz ein. An rheinland-pfälzischen Universitäten berechtigt er durch die „unmittelbare Hochschulzugangsbrechtigung“ zum Studium ohne Abitur in Rheinland-Pfalz.

Aufnahmebedingungen

Die folgenden zwei Wege ermöglichen die Aufnahme in die Fachschule Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik:

1.Weg: ein mittlerer Schulabschluss („Realschulabschluss“) und

a) eine abgeschlossene zweijährige Berufsausbildung (z.B. als Sozialassistent:in)  oder

b) eine mindestens dreijährige hauptberufliche einschlägige Tätigkeit oder

c) das mindestens dreijährige Führen eines Familienhaushaltes mit mindestens einem minderjährigen Kind (Nachweis erforderlich!)

2. Weg: die allgemeine Hochschulreife („Abitur“) oder die Fachhochschulreife („Fachabitur“) in Verbindung mit einer mindestens viermonatigen einschlägigen praktischen Tätigkeit.

In der berufsbegleitenden Ausbildung ist zudem der Nachweis über einen Arbeitsvertrag mit mindestens 19,5 Stunden für die gesamte Dauer der Ausbildung (36 Monate) eine Voraussetzung. Hierbei sind Arbeitsverträge in Kindertagesstätten, weiteren Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, andere sozial- und sonderpädagogische Praxisfelder und auch Ganztagsschulen möglich.

Application for foreigners: 

Please notice that Diplomas obtained abroad for completing high school or a similar educational equivalent have to be evaluated and compared to a German educational school certificate (“Berufsreife”, “mittlerer Schulabschluss” and “Abitur”) by our authority. If your certificate or diploma fulfills the requirements, you will receive a recognition certificate necessary for professional purposes (for example to begin vocational training). Further information: Application for foreigners (ADD Trier)

Ausländische Zeugnisse müssen durch die zuständige Behörde anerkannt sein. Informationen hierzu finden Sie hier: Anerkennung ausländischer Zeugnisse (ADD Trier)

Über weitere Möglichkeiten beraten wir Sie gerne. Schreiben Sie uns an bewerbung@bbs2-mainz.de

Anmeldung

Wir nehmen Bewerbungen bis zum 1. März entgegen, um diese für die Aufnahme im kommenden Schuljahr berücksichtigen zu können.

Diese Unterlagen benötigen wir von Ihnen:

  • Anmeldeformular: Anmeldeformular der Sophie-Scholl-Schule
  • Lebenslauf
  • Kopien Ihrer höchsten schulischen Zeugnisse (z.B. „Realschulabschluss“, „Fachabitur“, „Abitur“)
  • Kopien Ihrer höchsten beruflichen Abschlüsse (z.B. schulisches Abschlusszeugnis der Berufsschule und Prüfungszeugnis, Abschluss eines Studiums)
  • Kopie der Geburtsurkunde Ihres Kindes bzw. Kopie einer Meldebescheingung (bei Zugang über den Weg 1 c)
  • Nachweis über ein FSJ o.ä. (bei Zugang über den Weg 2)
  • Bestätigung über ein Arbeitsverhältnis (mind. 19,5 Std.)

Bei der Bewerbung für die berufsbegleitende Form legen Sie einen Nachweis über einen Arbeitsvertrag mit mindestens 19,5 Stunden für die gesamte Dauer der Ausbildung (36 Monate) vor. Hierbei sind Arbeitsverträge in Kindertagesstätten, weiteren Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, andere sozial- und sonderpädagogische Praxisfelder und auch Ganztagsschulen möglich. Vorab ist eine Bestätigung einer Einrichtung, dass diese Sie einstellen möchte, ausreichend.

 

    Wenn Sie Ihre notwendigen Abschlüsse erst in diesem Schuljahr erwerben, senden Sie uns bitte die aktuellen Halbjahreszeugnisse zu und reichen sie spätestens am 1. Schultag die Abschlusszeugnisse nach. Dies gilt auch für Praktikumsnachweise.

     

    Bei ausländischen Bildungsabschlüssen:

    • Nachweis von deutschen Sprachkenntnissen auf dem Niveau B2 (Zertifikat)
    • Anerkennung Ihrer ausländischen Zeugnisse durch die Schulaufsichtsbehörde bzw. eine Behörde der anderen Bundesländer. Informationen hierzu finden Sie hier: Anerkennung ausländischer Zeugnisse (ADD Trier)

    Informationen zum Unterricht

    Schultage und Unterrichtszeiten

    Der Bildungsgang der Fachschule Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik dauert drei Jahre.

    Der Unterricht findet in der berufsbegleitenden Form an zwei Tagen pro Woche statt in der Zeit von 08:10-15:35 Uhr statt.

    Im 1. Ausbildungsjahr: Montag/Dienstag

    Im 2. Ausbildungsjahr: Dienstag/Mittwoch

    Im 3. Ausbildungsjahr: Donnerstag/Freitag

    Die Klassen werden in unserem Gebäude Goetheschule unterrichtet. In den rheinland-pfälzischen Schulferien findet kein Unterricht statt.

    Unterrichtsorganisation

    In der Ausbildung als Erzieher:in ist der Unterricht in größeren Lernmodulen organisiert, in denen theoretische und praktische Lerninhalte miteinander verknüpft werden. Die 14 Lernmodule heißen: 

    • Lernmodul 1: Eine professionelle Haltung in der Berufsausbildung entwickeln (1. Jahr)
    • Lernmodul 2: Kommunikation, lern- und arbeitstechniken (1. Jahr)
    • Lernmodul 3: Berufsbezogene Kommunikation in einer Fremdsprache (1. Jahr)
    • Lernmodul 4: Erziehungs- und Bildungsauftrag im gesellschaftspolitischen Kontext umsetzen (3. Jahr)
    • Lernmodul 5: Entwicklungsprozesse beobachten, reflektieren und dokumentieren (1. Jahr)
    • Lernmodul 6: Ganzheitliche Entwicklung in den Bereichen Gesundheit und Bewegung fördern und lebenspraktische Tätigkeiten anleiten (2. Jahr)
    • Lernmodul 7: Bildungsprozesse anregen und unterstützen (2. Jahr)
    • Lernmodul 8: Persönlichkeitsentwicklung durch ästhetische Erziehung, kreatives Gestalten, Musik und Rhythmik fördern (3. Jahr)
    • Lernmodul 9: Prozesse religiöser Bildung und Erziehung gestalten (3. Jahr)
    • Lernmodul 10: Erziehungs- und Bildungsprozesse in Kindertagesstätten gestalten (1. Jahr)
    • Lernmodul 11: Erziehungs- und Bildungsprozesse in der Kinder- und Jugendarbeit und in den Hilfen zur Erziehung gestalten (2. Jahr)
    • Lernmodul 12: Erziehungs- und Bildungsprozesse mit beeinträchtigten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen gestalten (3. Jahr)
    • Lernmodul 13: Abschlussprojekt (2./3. Jahr; eigen AG-Tage)
    • Lernmodul 15: Zusatzqualifizierendes Lernmodul (2. Jahr)

    Merkmale der berufsbegleitenden Ausbildung

    Der Arbeitsvertrag  – eine Grundlage für die berufsbegleitende Ausbildung

    Schüler:innen in der berufsbegleitenden Ausbildung zur/m Erzieher:in arbeiten durchgängig während der Ausbildung in einer Ausbildungsstätte – das sind 36 Monate.

    Hierbei handelt es sich um Kindertagesstätten (inkl. Krippen und Horten), Ganztagsschulen, Einrichtungen der Jugendhilfe oder Einrichtungen der Behindertenhilfe.

    Bereits zu Beginn der Ausbildung (01.08.) besteht ein Arbeitsverhältnis über mindestens 19,5 Stunden.

    Dies wird zum Zeitpunkt der Bewerbung (Bewerbungsfrist: 01.03.) bereits angekündigt – durch den Arbeitsvertrag bei den Bewerbungsunterlagen oder durch eine Bestätigung einer Einrichtung, dass eine Einstellung zum 01.08. beabsichtigt ist („Bestätigungsschreiben„).

    Die Sophie-Scholl-Schule betreut Einrichtungen in Mainz und der näheren Umgebung – dies sind maximal 50 Kilometer.

    Durch den Arbeitsvertrag erhalten die Schüler:innen als Arbeitnehmer:innen durchgängig ein Gehalt. Dies orientiert sich bei vielen Einrichtung am TVöD-SuE. Falls bereits ein Abschluss als Sozialassistent:in vorliegt, erfolgt meist eine Eingrupperiung in die Entgeltgruppe 3, anderenfalls in die Entgeltgruppe 2. Dies ist jedoch mit dem Arbeitgeber zu besprechen.

     

    Der Verlauf der berufsbegleitenden Ausbildung

    An zwei Tagen pro Woche besuchen Sie die Schule:

    Im 1. Ausbildungsjahr: Montag/Dienstag

    Im 2. Ausbildungsjahr: Dienstag/Mittwoch

    Im 3. Ausbildungsjahr: Donnerstag/Freitag

    Das Berufspraktikum und die ausbildungsbegleitenden Praktika („120 Stunden“) sind in dieser Zeit integriert bzw. werden selbstständig organisiert. Das Berufspraktikum beginnt mit dem 2. Schuljahr und dauert 24 Monate. Während dieser Zeit nehmen die Schüler:innen zusätzlich an weiteren Tagen an Arbeitsgemeinschaften (AGs) in der Schule teil. Diese sind ganztägig und finden 5x pro Jahr statt. Die Ausbildungsstätte stellt hierzu frei.

    Oft wird gefragt, was sich ab dem 2. Schuljahr ändert, wenn offiziell die praktische Tätigkeit als Berufspraktikum zählt. In einfacher Form können wir zusammenfassen:

    • Sie werden (spätestens) ab dann nach einem individuellen Ausbildungsplan ausgebildet („persönliche Zielvorhaben“).
    • Sie werden ab diesem Zeitpunkt bewertet – das heißt: Ihre Ausbildungstätte beurteilt abschließend Ihre Leistungen und diese werden als Note auf dem Abschlusszeugnis ausgewiesen.
    • Sie werden ab diesem Zeitpunkt individuell von einer/m Lehrer:in begleitet – auch durch Praxisbesuche.
    • Sie nehmen an der klassenübergreifenden AG teil und arbeiten in einer festen Lernparterschaft.
    • Sie führen (im 3. Ausbildungsjahr) die Projektarbeit durch.
    • Sie beachten die Fehlzeitenregelung (20 krankheitsbedingte Fehltage).

    Ausbildungsbegleitende Praktika („120 Stunden“)

    Auch in der berufsbegleitenden Ausbildung leisten die Schüler:innen unter Anleitung der Fachschule mindestens zwei Praktika in unterschiedlichen Arbeitsfeldern. Die Praktika sollen mindestens zu einem Drittel in den Ferien abgeleistet werden. Jedes Praktikum kann auch im Ausbildungsverbund erfolgen.

    An unserer Schule begleiten wir ab dem 2. Halbjahr des 1. Ausbildungsjahres bei der Vorbereitung der Praktika – also nach dem Ende Probezeit.

    Nach den abschließenden Leistungsfeststellungen und der Prüfung am Ende des 1. Schuljahres bietet die Schule die Möglichkeit, 80 Stunden während der Schulzeit zu absolvieren. 40 Stunden planen und organsieren die Schüler:innen individuell.

    Wir unterstützen hier auch kreative Möglichkeiten – angefangen von Praktika im europäischen Ausland (Erasmus+), über Tätigkeiten in der Feriennaherholung oder der Freizeitpädagogik bis hin zu gruppenpäd. Konzepten (z.B. einer erlebnispäd. Woche). Auch bei Prakika im Ausbildungsverbund stehen wir beratend zur Seite.

     

    Belastbarkeit und Prüfungen in der berufsbegleitenden Ausbildung

    Die berufsbegleitende Ausbildung ist eine Vollzeitaufgabe!

    Viele Schüler:innen schildern, dass sie verschiedene Dinge „jonglieren“ müssen:

    • ihre schulische Ausbildung mit Leistungsfeststellungen und Prüfungen,
    • ihre Tätigkeit in einer Einrichtung und
    • ihr privates Leben (Familie, Hobbies, Engagement, Nebenjobs).

    Die berufsbegleitende Ausbildung setzt daher folgende Fähigkeiten aus dem Eingangsprofil des Lehrplans voraus:

    • Verlässlichkeit zeigen und Verantwortung für sich und andere übernehmen
    • über psychische Stabilität verfügen
    • eigenes Lernen managen und Lernprozesse aktiv mitgestalten

    Jeweils am Ende eines Schuljahres werden abschließende Leistungsfeststellungen geschrieben. Am Ende der 1. und 3. Schuljahres erfolgt zudem eine schriftliche Prüfung. Im 3. Schuljahr erfolgt begleitend die Projektarbeit (Dauer: 16 Wochen).

    Weitere Informationen

    Sie finden Sie hier: Servicebereich berufsbegleitende Ausbildung Erzieher:in

    Dort haben eine Übersicht mit häufigen Fragen und Antworten (FAQs) für Sie zusammengestellt, die auch folgende Themen beinhaltet:

    • Ablauf des Bewerbungsverfahrens
    • Kosten 
    • Fahrkarten
    • Schulbücher

      Anschlussmöglichkeiten an unserer Schule

      Die Höhere Berufsfachschule Sozialassistenz ist an unserer Schule ein Sprungbrett in weitere soziale oder pflegerische Berufe oder zur allgemeinen Hochschulreife. 

      • Die Ausbildung als Erzieher:in (Vollzeitform) 
      • Die Ausbildung als Erzieher:in (berufsbegleitende Form) 
      • Die Ausbildung als Heilerziehungspfleger:in (mit Ausbildungsvertrag) 
      • Die Ausbildung als Pflegefachfrau/Pflegefachmann (mit Ausbildungsvertrag) 
      • Die allgemeine Hochschulreife (Abitur) in der BOS2 Gesundheit/Soziales. 

        Bei Fragen schreiben Sie gerne eine E-Mail an bewerbung@bbs2-mainz.de

        Weitere Schulformen

        Berufsvorbereitungsjahr

        BVJi

        Höhere Berufsfachschule

        Sozialassistenz (mit Fachabitur)

        Staatliche Pflegeschule

        Generalistische Pflegeausbildung 

        Fachschule Altenpflege

        Fachrichtung Altenpflegehilfe 

        Neuigkeiten aus dem Bereich Erieher*in

        Weihnachtspost für Menschen in psychosozialen Einrichtungen bzw. in Einrichtungen der Altenhilfe oder der Wohnungslosenhilfe

        Weihnachtspost für Menschen in psychosozialen Einrichtungen bzw. in Einrichtungen der Altenhilfe oder der Wohnungslosenhilfe

        129 Schülerinnen und Schüler aus der FSAH, der BF1, der BF2, dem BVJ, der BFP, der HBFS und der FSS haben sich an der Aktion „Ab in die Post“ beteiligt! Vielen Dank für viele nette, aufbauende Briefe an Menschen, die wenig oder keinen privaten Kontakt mehr haben. Das...

        FAQ zum Bewerbungsverfahren

        Frequently Asked Questions – Häufig gestellte Fragen

        Wann ist Anmeldeschluss?

        Der Anmeldeschluss ist immer der 1. März eines Jahres.

        Nachträgliche Bewerbungen berücksichtigen wir, wenn noch freie Schulplätze vorhanden sind.

        Wann gehen die Zusagen / Absagen raus?

        Die Bescheide werden für alle Schulformen in der Regel Mitte März verschickt.

        Eingereichte Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesendet und nach dem Abschluss des Bewerbungsverfahrens datenschutzkonform vernichtet.

        Kann man die Bewerbung auch online senden?

        Nein, die Bewerbung muss auf postalischem Wege oder persönlich im Sekretariat abgegeben werden.

        Sobald eine Online-Bewerbung möglich ist, informieren wir Sie.