Seite wählen

 

Wir weisen auf die Regelung bei einer besonderen Wetterlage hin!

 

Liebe Schüler:innen, liebe Eltern und Kooperationspartner,

derzeit kann es passieren, dass aufgrund der Wettersituation Einschränkungen im Straßenverkehr und ÖPNV entstehen.

Dies kann z.B. aufgrund von Glatteis oder starkem Schneefall der Fall sein.

Uns ist wichtig:

Niemand soll auf dem Schulweg in Gefahr geraten.

Die Schulordnung BBS schreibt in § 19 Abs. 5 Satz 1 hierzu:

„Erschweren außergewöhnliche klimatische Umstände (z.B. Hochwasser, Glatteis oder Windbruch) den Schulbesuch in erheblichem Maße, so entscheiden die Eltern, ob der Schulweg zumutbar ist. „

So entstehende und der Klassenleitung mitgeteilte Unterrichtsversäumnisse gelten als entschuldigt. 

Erwachsene Schüler:innen schätzen die Umstände entsprechend für sich ein; auch sie entschuldigen sich gemäß der bekannten Regelungen.  

Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass z.B. auch das (teilweise) Einstellen des ÖPNV ein Orientierungspunkt für die eigene Entscheidung sein.

Wir freuen uns, wenn wir bei „besserem Wetter“ wieder alle gut gemeinsam lernen können.

Für Rückfragen stehen die Lehrkräfte und die Schulleitung zur Verfügung.