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Bewer­bungs­zeit­raum beendet 

Der Bewer­bungs­zeit­raum für das Schul­jahr 2023/24 endete am 01.03.2023. 

Seitdem arbeitet unsere Verwal­tung mit sehr viel Energie daran, Ihnen bald eine Rückmel­dung zu geben.

Bitte rufen Sie nicht in der Verwal­tung an, um Nachfragen zu stellen. Wir können keine Einzel­aus­kunft zum Verfahren geben. Statt­dessen arbeiten wir schnell, so dass alle bald infor­miert sind.

Hier finden Sie Antworten zu den häufigsten Fragen:

1) Ich habe mich noch nicht beworben. Kann ich mich noch bewerben? Wie hoch stehen dann meine Chancen?

Derzeit liegen uns für fast alle Schul­formen und Bildungs­gänge sehr viele Bewer­bungen vor. Mit diesen können die verfüg­baren Schul­plätze vermut­lich bereits besetzt werden.

Ausnahmen sind:

1) Die Ausbil­dung in der Heiler­zie­hungs­pflege (Fachschule Sozial­wesen, Fachrich­tung Heiler­zie­hungs­pflege)

Hinweis: Hierzu benötigen Sie den Nachweis eines Ausbil­dungs­ver­trags mit einer Einrich­tung der Behin­der­ten­hilfe. Bei Rückfragen schreiben Sie bitte an: bewerbung@bbs2-mainz.de 

2) Die Ausbil­dung in der Pflege (Staat­liche Pflege­schule)

Hinweis: Hierzu benötigen Sie den Nachweis eines Ausbil­dungs­ver­trags mit einer Pflege­ein­rich­tung. Bei Rückfragen schreiben Sie bitte an: bewerbung@bbs2-mainz.de 

3) Die Vollzeit­form der Ausbil­dung als Erzie­herin (Fachschule Sozial­wesen, Fachrich­tung Sozial­päd­agogik)

Sie können sich auch nach wie vor für die weiteren Bildungs­gänge bewerben. Vorrangig werden jedoch alle Bewerber:innen berück­sich­tigt, die

a) vor dem Ende des Bewer­bungs­zeit­raums die Bewer­bung einge­reicht haben und

b) deren Bewer­bungen vollständig waren.

2) Wann erhalte ich eine Zusage?

Wir bearbeiten weiterhin die Bewer­bungen.

In allen Bildungs­gängen, in denen mehr Bewer­bungen als Schul­plätze vorliegen, haben wir eine Rangliste gebildet.

Derzeit sind wir dabei, diese Ranglisten nach und nach abzuar­beiten – in allen Bildungs­gängen.

Das heißt: Auch für die berufs­be­glei­tende Ausbil­dung zur/m Erzieher:in werden derzeit täglich noch Zusagen versendet.

3) Ich habe bisher keine Zusage erhalten. Stimmt etwas nicht oder was kann ich tun?

Wir bearbeiten derzeit weiterhin alle Bewer­bungen.

Unmit­telbar nach dem 01.03. haben wir die esten Zusagen verschickt.

In Aufnah­me­be­scheiden wird den Bewerber:innen, die an der Spitze der Rangliste stehen, ein Schul­platz angeboten. Diese haben dann eine Frist mitge­teilt bekommen, in der eine Annahme oder Absage erfolgen muss.

Erfolgen Absagen oder keine Antwort inner­halb der Frist, werden diese Plätze direkt weiter vergeben – immer nach der Rangliste.

Erst wenn alle Plätze vergeben sind (z.B. in der HBF Sozial­as­sis­tenz 60 Schul­plätze), versenden wir Absagen.

Derzeit sind wir dabei, die Ranglisten nach und nach abzuar­beiten – in allen Bildungs­gängen.

Das heißt: Auch für die berufs­be­glei­tende Ausbil­dung zur/m Erzieher:in werden derzeit täglich noch Zusagen versendet.

4) Ich habe vergessen, meiner Bewer­bung Unter­lagen beizu­legen. Kann ich das nachholen? 

Ja, das können Sie tun. Beachten Sie jedoch, dass vorrangig alle Bewer­bungen berück­sich­tigt werden, die am Ende der Bewer­bungs­frist (01.03.) vollständig vorlagen.

5) Ich habe bisher keinen Schul­platz bekommen. Können meine Eltern oder meine Praxis­ein­rich­tung ein gutes Wort für mich einlegen?

Die Schul­plätze an unserer Schule vergeben wir nach dem vorge­schrie­benen Verfahren. Es ist daher nicht möglich, Empfeh­lungen zu berück­sich­tigen und jemand dadurch vorzu­ziehen.

6) Ich habe eine Absage erhalten. Woran liegt das?

Für die Vergabe der Schul­plätze sind vor allem zwei Dinge relevant:

a) das Erfüllen der Aufnah­me­kri­te­rien.

b) das Vorliegen der vollstän­digen Bewer­bungs­un­ter­lagen.

Sie können für einzelne Schul­formen z.B. ledig­lich mit den gefor­derten schuli­schen Abschlüssen aufge­nommen werden. Liegen diese nicht vor, können wir die Bewer­bung nicht berück­sich­tigen.

Bei anderen Schul­formen ist dies beispiels­weise ein Ausbil­dungs­ver­trag oder eine Bestä­ti­gung einer Einrich­tung. Liegt diese:r nicht vor, werden zunächst alle Bewerber:innen berück­sich­tigt, deren Unter­lagen vollständig vorliegen.

Bei einigen Schul­formen sind deutsche Sprach­kennt­nisse eine Aufnah­me­be­din­gung – z.B. das Sprach­ni­veau B2 in der Fachschule für Sozial­wesen. Liegen diese nicht vor, können wir die Bewer­bung nicht berück­sich­tigen.

Hinzu treten weitere Gründe wie beispiels­weise ein wesent­li­ches Abwei­chen vom Alters­durch­schnitt einer Klasse.

7) Ich erfülle alle Bedin­gungen und habe dennoch keinen Platz erhalten. Wie kann das sein?

Wenn Sie die Aufnah­me­kri­te­rien erfüllen und die Bewer­bungs­un­ter­lagen vollständig am 01.03.vorlagen, ergibt sich eine Absage oder ein Platz im Nachrück­ver­fahren („Warte­liste“) vermut­lich durch Ihre Noten.

Diese sind im Verga­be­ver­fahren sehr zentral.

8) Ich habe vergessen, den Schul­platz inner­halb der Frist anzunehmen und das Formular nicht einge­reicht. Was kann ich tun?

Nach dem Ende der gesetzten Frist haben wir den Schul­platz einer weiteren Person angeboten. Es gibt daher keine Möglich­keit, Sie nachträg­lich wieder in das Bewer­bungs­ver­fahren aufzu­nehmen.

Sie können sich gerne für das Schul­jahr 2024/25 erneut bewerben.