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Bewerbungszeitraum beendet 

Der Bewerbungszeitraum für das Schuljahr 2024/25 endete am 01.03.2024. 

Seitdem arbeitet unsere Verwaltung mit sehr viel Energie daran, Ihnen bald eine Rückmeldung zu geben.

Bitte rufen Sie nicht in der Verwaltung an, um Nachfragen zu stellen. Wir können keine Einzelauskunft zum Verfahren geben. Stattdessen arbeiten wir schnell, so dass alle bald informiert sind.

Hier finden Sie Antworten zu den häufigsten Fragen:

1) Ich habe mich noch nicht beworben. Kann ich mich noch bewerben? Wie hoch stehen dann meine Chancen?

Derzeit liegen uns für fast alle Schulformen und Bildungsgänge sehr viele Bewerbungen vor. Mit diesen können die verfügbaren Schulplätze vermutlich bereits besetzt werden.

Ausnahmen sind:

1) Die Ausbildung in der Heilerziehungspflege (Fachschule Sozialwesen, Fachrichtung Heilerziehungspflege)

Hinweis: Hierzu benötigen Sie den Nachweis eines Ausbildungsvertrags mit einer Einrichtung der Behindertenhilfe. Bei Rückfragen schreiben Sie bitte an: bewerbung@bbs2-mainz.de 

2) Die Ausbildung in der Pflege (Staatliche Pflegeschule)

Hinweis: Hierzu benötigen Sie den Nachweis eines Ausbildungsvertrags mit einer Pflegeeinrichtung. Bei Rückfragen schreiben Sie bitte an: bewerbung@bbs2-mainz.de 

3) Die Vollzeitform der Ausbildung als Erzieherin (Fachschule Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik)

4) Die Weiterbildung als Fachwirt:in für Organisation und Führung (für Fachkräfte aus dem Sozialwesen und der Pflege)

Sie können sich auch nach wie vor für die weiteren Bildungsgänge bewerben. Vorrangig werden jedoch alle Bewerber:innen berücksichtigt, die

a) vor dem Ende des Bewerbungszeitraums die Bewerbung eingereicht haben und

b) deren Bewerbungen vollständig waren.

 

2) Wann erhalte ich eine Zusage?

Wir bearbeiten weiterhin die Bewerbungen.

In allen Bildungsgängen, in denen mehr Bewerbungen als Schulplätze vorliegen, haben wir eine Rangliste gebildet.

Derzeit sind wir dabei, diese Ranglisten nach und nach abzuarbeiten – in allen Bildungsgängen.

Das heißt: Auch für die berufsbegleitende Ausbildung zur/m Erzieher:in werden derzeit täglich noch Zusagen versendet.

 

3) Ich habe bisher keine Zusage erhalten. Stimmt etwas nicht oder was kann ich tun?

Wir bearbeiten derzeit weiterhin alle Bewerbungen.

Unmittelbar nach dem 01.03. haben wir die esten Zusagen verschickt.

In Aufnahmebescheiden wird den Bewerber:innen, die an der Spitze der Rangliste stehen, ein Schulplatz angeboten. Diese haben dann eine Frist mitgeteilt bekommen, in der eine Annahme oder Absage erfolgen muss.

Erfolgen Absagen oder keine Antwort innerhalb der Frist, werden diese Plätze direkt weiter vergeben – immer nach der Rangliste.

Erst wenn alle Plätze vergeben sind (z.B. in der HBF Sozialassistenz 120 Schulplätze), versenden wir Absagen.

Derzeit sind wir dabei, die Ranglisten nach und nach abzuarbeiten – in allen Bildungsgängen.

Das heißt: Auch für die berufsbegleitende Ausbildung zur/m Erzieher:in werden derzeit täglich noch Zusagen versendet.

 

4) Ich habe vergessen, meiner Bewerbung Unterlagen beizulegen. Kann ich das nachholen? 

Ja, das können Sie tun. Beachten Sie jedoch, dass vorrangig alle Bewerbungen berücksichtigt werden, die am Ende der Bewerbungsfrist (01.03.) vollständig vorlagen.

 

5) Ich habe bisher keinen Schulplatz bekommen. Können meine Eltern oder meine Praxiseinrichtung ein gutes Wort für mich einlegen?

Die Schulplätze an unserer Schule vergeben wir nach dem vorgeschriebenen Verfahren. Es ist daher nicht möglich, Empfehlungen zu berücksichtigen und jemand dadurch vorzuziehen.

 

6) Ich habe eine Absage erhalten. Woran liegt das?

Für die Vergabe der Schulplätze sind vor allem zwei Dinge relevant:

a) das Erfüllen der Aufnahmekriterien.

b) das Vorliegen der vollständigen Bewerbungsunterlagen.

Sie können für einzelne Schulformen z.B. lediglich mit den geforderten schulischen Abschlüssen aufgenommen werden. Liegen diese nicht vor, können wir die Bewerbung nicht berücksichtigen.

Bei anderen Schulformen ist dies beispielsweise ein Ausbildungsvertrag oder eine Bestätigung einer Einrichtung. Liegt diese:r nicht vor, werden zunächst alle Bewerber:innen berücksichtigt, deren Unterlagen vollständig vorliegen.

Bei einigen Schulformen sind deutsche Sprachkenntnisse eine Aufnahmebedingung – z.B. das Sprachniveau B2 in der Fachschule für Sozialwesen. Liegen diese nicht vor, können wir die Bewerbung nicht berücksichtigen.

Hinzu treten weitere Gründe wie beispielsweise ein wesentliches Abweichen vom Altersdurchschnitt einer Klasse.

 

7) Ich erfülle alle Bedingungen und habe dennoch keinen Platz erhalten. Wie kann das sein?

Wenn Sie die Aufnahmekriterien erfüllen und die Bewerbungsunterlagen vollständig am 01.03.vorlagen, ergibt sich eine Absage oder ein Platz im Nachrückverfahren („Warteliste“) vermutlich durch Ihre Noten.

Diese sind im Vergabeverfahren sehr zentral.

 

 

8) Ich habe vergessen, den Schulplatz innerhalb der Frist anzunehmen und das Formular nicht eingereicht. Was kann ich tun?

Nach dem Ende der gesetzten Frist haben wir den Schulplatz einer weiteren Person angeboten. Es gibt daher keine Möglichkeit, Sie nachträglich wieder in das Bewerbungsverfahren aufzunehmen.

Sie können sich gerne für das Schuljahr 2025/26 erneut bewerben.