Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
Berufsoberschule II (BOS 2)
Alles für eine gute (Aus)Bildung:
Sie haben …
- die Fachhochschulreife an einer zweijährigen Fachoberschule erworben hat, wobei die besuchte Fachrichtung der Fachoberschule einschlägig in Bezug auf die Fachrichtung der Berufsoberschule II sein muss oder
- die Fachhochschulreife oder einen gleichwertigen Bildungsabschluss hat und
- eine mindestens zweijährige einschlägige Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder nach Bundes-/ Landesrecht oder
- eine Ausbildung in einem Beamtenverhältnis (mindestens mittlere Laufbahn)
erfolgreich absolviert.
Es können auch Bewerber*innen aufgenommen werden, deren bisherige Schulbildung oder Berufsausbildung einer anderen Fachrichtung entspricht, wenn sie zusätzlich eine mindestens einjährige der angestrebten Fachrichtung entsprechende berufliche Tätigkeit nachweisen. In diesen Fällen erfolgt eine Eignungsprüfung. Das freiwillige soziale Jahr oder Zeiten praktischer Tätigkeiten in sozialpädagogischen oder sozialpflegerischen Einrichtungen werden angerechnet.
Bewerber*innen dürfen bisher höchstens einmal an einer Prüfung zum Erwerb der fachgebundenen oder allgemeinen Hochschulreife ohne Erfolg teilgenommen haben.
Abschluss:
Allgemeine Hochschulreife
Anmeldung
Mit dem Aufnahmeantrag (Formular siehe Service & Infos > Formulare) sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Lebenslauf tabellarischer
- aktuelle Meldebescheinigung
- ein Lichtbild neuesten Datums (auch ausgedruckt möglich)
- beglaubigte Abschriften oder beglaubigte Fotokopien der in den Aufnahmevoraussetzungen geforderten Unterlagen (vorläufig das Halbjahreszeugnis)
Zusätzlich bei Bewerber*innen mit ausländlicher Staatsangehörigkeit oder ausländlichen Schul-, Berufs- und Studienabschlüssen:
- Nachweis über das Aufenthaltsrecht
- Ausländische Zeugnisse müssen bei der jeweiligen Schulaufsichtsbehörde anerkannt werden
- Eine Bescheinigung über vorhandene Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 zum Zeitpunkt der Bewerbung
Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgeschickt und nach Beendigung des Aufnahmeverfahrens ordnungsgemäß vernichtet.
Die Anmeldeunterlagen müssen rechtzeitig und vollständig vorgelegt werden, andernfalls können Sie für die Aufnahme an der Schule nicht berücksichtigt werden. Nachweise, die nicht beglaubigt sind, gelten als nicht vorgelegt.
FAQ
Frequently Asked Questions – Häufig gestellte Fragen
Wo finde ich Antworten zu meinen Fragen zur BOS2?
Wir haben Ihnen eine Übersicht über häufig gestellte Fragen (FAQ) zusammengestellt. Sie finden diese hier: FAQ BOS2 Version1.1
Wann gehen die Zusagen / Absagen raus?
Die Bescheide werden für alle Schulformen in der Regel Ende März verschickt.
Auf welchem Warteplatz stehe ich?
Auskünfte über den Warteplatz werden nicht bekannt gegeben.
Kann man die Bewerbung auch online senden?
Nein, die Bewerbung muss auf postalischem Wege oder persönlich im Sekretariat abgegeben werden.
Erfülle ich die Aufnahmevoraussetzungen?
Bitte informieren Sie sich dazu auf unserer Homepage www.bbs2-mainz.de bei der entsprechenden Schulform.
Wie bewerben sich Bewerber*innen mit ausländischen Zeugnissen?
Ausländische Zeugnisse müssen bei der zuständigen Schulaufsichtsbehörde (ADD Trier, Referat 36) eingereicht und von dieser anerkannt werden. Danach können die anerkannten Zeugnisse bei der Sophie-Scholl-Schule Mainz BBS II abgegeben werden. Weitere Informationen finden Sie hier.